Deutschland ist seit Jahrzehnten geprägt durch eine Zuwanderung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, Heiratsmigrantinnen und Heiratsmigranten sowie von Flüchtlingen. Erst mit dem Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurde anerkannt, dass
Deutschland ein Einwanderungsland ist. Damit besteht nun ein Rechtsanspruch auf Integrationsleistungen des Staates für alle neu Zugewanderten. In Verordnungen und Programmen sind gleichzeitig die Rahmenbedingungen für die Integration der Migrantinnen und Migranten festgelegt worden…